Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.

1. Geltungsbereich

Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.

Die AGB gelten für den Bereich der Aus- und Weiterbildung von Küchenberatern für den Küchenfachhandel, Coaching/Workshops, Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung.  Die Firma ZPN KITCHEN GmbH führt die ihr anvertrauten Aufgaben zum Wohle und Nutzen des Auftraggebers aus.


2. Aus- und Weiterbildung von Küchenberatern für den Küchenfachhandel

Aufgrund der sehr begrenzten Teilnehmerzahl in den angebotenen Schulungen werden Anmeldungen in der Reihenfolge Ihres schriftlichen Eintreffens berücksichtigt. Nach dieser Anmeldung erhält der Auftraggeber eine Rechnung über die Schulungsgebühren. Schulungsgebühren sind zahlbar nach Rechnungserhalt 7 Tage vor Beginn.

Sollte die Schulung aus Gründen, die ZPN KITCHEN GmbH zu vertreten hat, kurzfristig ausfallen, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, zu gleichen Konditionen einen späteren Termin zu wählen oder vom Auftrag zurückzutreten. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet. Eine Stornierung der Anmeldung kann durch den Auftraggeber bis 7 Tage vor Schulungsbeginn kostenlos erfolgen. Bei späteren Stornierungen wird die gesamte Gebühr berechnet. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.


3. Coaching/Workshops

Die Beratung und die Seminare erfolgen in unmittelbarer Abstimmung mit der Geschäftsführung der Auftraggeber, wobei Einzelheiten und weitergehende Teilaufgaben zu jedem Auftrag detailliert festgelegt werden, insofern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung möglich ist.


4. Personalvermittlung 

Eine Vermittlung liegt vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen nach Vorlage des Personalprofils durch ZPN KITCHEN GmbH mit dem vorgestellten Bewerber einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat.

Eine Vermittlung liegt ebenfalls vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen direkt nach der Herstellung des Kontaktes zu dem Bewerber durch den Personalvermittler ohne eine vorherige Überlassung ein Arbeitsverhältnis eingeht.Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Personalvermittler mitzuteilen, ob und wann ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.In den genannten Fällen hat der Auftraggeber eine Vermittlungsprovision an den Personalvermittler zu zahlen. Die Höhe der Vermittlungsprovision wird individuell verhandelt und richtet sich nach dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Bruttomonatsverdienst des Mitarbeiters.


5. Verschwiegenheit

ZPN KITCHEN GmbH verpflichtet sich, über alle ihr bekannt gewordenen oder bekanntwerdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten strengstes Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus fort. ZPN KITCHEN GmbH ist verpflichtet, die ihr übergebenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen sorgfältig zu verwahren und vor Einsichtnahme Dritter zu schützen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz sind zu beachten.


6. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Als Gerichtsstand gilt Leer. Stand 05/20224