Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.
Die AGB gelten für den Bereich der Aus- und Weiterbildung von Küchenberatern für den Küchenfachhandel, Coaching/Workshops, Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung. Die Firma ZPN KITCHEN GmbH führt die ihr anvertrauten Aufgaben zum Wohle und Nutzen des Auftraggebers aus.
Sollte die Schulung aus Gründen, die ZPN KITCHEN GmbH zu vertreten hat, kurzfristig ausfallen, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, zu gleichen Konditionen einen späteren Termin zu wählen oder vom Auftrag zurückzutreten. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet. Eine Stornierung der Anmeldung kann durch den Auftraggeber bis 7 Tage vor Schulungsbeginn kostenlos erfolgen. Bei späteren Stornierungen wird die gesamte Gebühr berechnet. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Eine Vermittlung liegt ebenfalls vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen direkt nach der Herstellung des Kontaktes zu dem Bewerber durch den Personalvermittler ohne eine vorherige Überlassung ein Arbeitsverhältnis eingeht.Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Personalvermittler mitzuteilen, ob und wann ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.In den genannten Fällen hat der Auftraggeber eine Vermittlungsprovision an den Personalvermittler zu zahlen. Die Höhe der Vermittlungsprovision wird individuell verhandelt und richtet sich nach dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Bruttomonatsverdienst des Mitarbeiters.
1. Geltungsbereich
Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.Die AGB gelten für den Bereich der Aus- und Weiterbildung von Küchenberatern für den Küchenfachhandel, Coaching/Workshops, Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung. Die Firma ZPN KITCHEN GmbH führt die ihr anvertrauten Aufgaben zum Wohle und Nutzen des Auftraggebers aus.
2. Aus- und Weiterbildung von Küchenberatern für den Küchenfachhandel
Aufgrund der sehr begrenzten Teilnehmerzahl in den angebotenen Schulungen werden Anmeldungen in der Reihenfolge Ihres schriftlichen Eintreffens berücksichtigt. Nach dieser Anmeldung erhält der Auftraggeber eine Rechnung über die Schulungsgebühren. Schulungsgebühren sind zahlbar nach Rechnungserhalt 7 Tage vor Beginn.Sollte die Schulung aus Gründen, die ZPN KITCHEN GmbH zu vertreten hat, kurzfristig ausfallen, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, zu gleichen Konditionen einen späteren Termin zu wählen oder vom Auftrag zurückzutreten. Bereits bezahlte Gebühren werden dann erstattet. Eine Stornierung der Anmeldung kann durch den Auftraggeber bis 7 Tage vor Schulungsbeginn kostenlos erfolgen. Bei späteren Stornierungen wird die gesamte Gebühr berechnet. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
3. Coaching/Workshops
Die Beratung und die Seminare erfolgen in unmittelbarer Abstimmung mit der Geschäftsführung der Auftraggeber, wobei Einzelheiten und weitergehende Teilaufgaben zu jedem Auftrag detailliert festgelegt werden, insofern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung möglich ist.4. Personalvermittlung
Eine Vermittlung liegt vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen nach Vorlage des Personalprofils durch ZPN KITCHEN GmbH mit dem vorgestellten Bewerber einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat.Eine Vermittlung liegt ebenfalls vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen direkt nach der Herstellung des Kontaktes zu dem Bewerber durch den Personalvermittler ohne eine vorherige Überlassung ein Arbeitsverhältnis eingeht.Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Personalvermittler mitzuteilen, ob und wann ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.In den genannten Fällen hat der Auftraggeber eine Vermittlungsprovision an den Personalvermittler zu zahlen. Die Höhe der Vermittlungsprovision wird individuell verhandelt und richtet sich nach dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Bruttomonatsverdienst des Mitarbeiters.